Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen von Webdesign.zuerich, einem Projekt der CodePartner GmbH
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn, Deutschland, nachfolgend „Auftragnehmer“, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Auftraggeber“. Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Webdesign.zuerich ist die für die angebotenen Webdesign- und Digitalleistungen verwendete Projektbezeichnung.
2. Vertragsschluss
Darstellungen auf dieser Website sind keine verbindlichen Angebote. Ein Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige eindeutige Vereinbarung der Parteien zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Projektplan oder sonstigen Individualvereinbarungen.
3. Leistungen und Änderungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen insbesondere in den Bereichen Konzeption, Webdesign, Webentwicklung, Website-Relaunch, Suchmaschinenoptimierung und Optimierung für KI-gestützte Such- und Antwortsysteme. Art und Umfang der geschuldeten Leistung richten sich nach der jeweiligen Individualvereinbarung.
Änderungs- oder Zusatzwünsche nach Vertragsschluss können Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine haben. Sie werden erst verbindlich, wenn sich die Parteien über die Änderung und ihre Folgen geeinigt haben.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstige Materialien genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückgehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.
5. Termine und Teilleistungen
Verbindliche Termine oder Fristen müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart sein. Soweit der Auftragnehmer auf Mitwirkung des Auftraggebers oder Dritter angewiesen ist, beginnen oder verlängern sich Fristen entsprechend der rechtzeitigen Mitwirkung. Sinnvolle Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
6. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat und eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, prüft der Auftraggeber die bereitgestellte Leistung nach Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der sonstigen Individualvereinbarung. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsplan und Fälligkeiten richten sich nach Angebot, Vertrag oder Rechnung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit diese Rechte beim Auftragnehmer liegen und nichts Abweichendes vereinbart wurde. Rechte an Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks, Werkzeugen, wiederverwendbaren Modulen, Open-Source-Bestandteilen und bereits vor Projektbeginn bestehenden Materialien verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern; hierfür gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Eine Übertragung ausschliesslicher Rechte, die Herausgabe editierbarer Quelldateien oder die Einräumung weitergehender Bearbeitungs- und Übertragungsrechte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
9. Fremdleistungen und Drittanbieter
Soweit für ein Projekt Leistungen Dritter erforderlich sind, etwa Hosting, Domains, Schriftlizenzen, Software, Plugins, APIs oder externe Plattformen, gelten ergänzend deren Vertrags- und Lizenzbedingungen. Laufende Entgelte Dritter sind nur dann in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Wirksames abweichend geregelt ist. Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Keine Mängelansprüche bestehen für Fehler, die durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, nicht vereinbarte Systemänderungen oder ungeeignete Drittsoftware verursacht wurden, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Keine Garantie für Rankings oder wirtschaftliche Ergebnisse
Bei SEO-, GEO- und vergleichbaren Optimierungsleistungen werden konkrete Rankings, Indexierungen, Erwähnungen in KI-Systemen, Reichweiten, Leads, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Suchmaschinen, Plattformen und KI-Systeme werden von Dritten betrieben und können ihre Verfahren jederzeit ändern.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird vor Beginn der Verarbeitung ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Die CodePartner GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 11. Oktober 2026